Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht in der Regel für Sie als Bootsführer, die Crewmitglieder und auch den Inhaber des Fahrzeugs, der mit dem Skipper nicht identisch sein muss. Hotelkosten bei Törnabbruch aufgrund Fahr- und Seeuntüchtigkeit werden -abhängig vom Vertrag- ebenso übernommen wie schuldhaft verursachte Schäden beim Wasserski.